Ehrenzeichen der Kommunen
Bronzenes Feuerwehr-Ehrenzeichen
Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltungzur Weiterleitung an das Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur
- 15jährige aktive pflichttreue Tätigkeit bei der Feuerwehr

Goldenes Feuerwehr-Ehrenzeichen
Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltungzur Weiterleitung an das Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur
- 45jährige aktive pflichttreue Tätigkeit bei der Feuerwehr
Silbernes Feuerwehr- Ehrenzeichen am Bande
Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltungzur Weiterleitung an das Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur
- für besondere Verdienste um das Feuerwehrwesen
- ein über dem Durchschnitt liegendes Engagement um das Feuerwehrwesen
- im Regelfall für Feuerwehr-Führungskräfte
- insbesondere WF und sonstige Personen, die eine dem WF vergleichbare Tätigkeit ausüben grundsätzlich nach achtjähriger Tätigkeit
Goldenes Feuerwehr- Ehrenzeichen am Bande
Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltungzur Weiterleitung an das Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur
- für besondere Verdienste um das Feuerwehrwesen
- ein über dem Durchschnitt liegendes Engagement um das Feuerwehrwesen
- im Regelfall für Feuerwehr-Führungskräfte
- insbesondere WF und sonstige Personen, die eine dem WF vergleichbare Tätigkeit ausüben grundsätzlich nach achtjähriger Tätigkeit
Goldenes Feuerwehr- Ehrenzeichen als Steckkreuz
Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltungzur Weiterleitung an das Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur
- Verdienst von außerordentlicher Bedeutung für das Feuerwehrwesen des Landes Rheinland-Pfalz
- insbesondere für KFI nach mindestens zwölfjähriger Tätigkeit
Ehrenzeichen der Feuerwehrverbände

Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz „Silber“
Kreisfeuerwehrverband zur Weiterleitung an Landesfeuerwehrverband
- hervorragende Leistung im Feuerlöschwesen
- besonders mutiges Verhalten im Einsatz der Feuerwehr
- für Errettung von Menschen aus Lebensgefahr während des Einsatzes

Ehrennadel des LFV „Gold“
Kreisfeuerwehrverband zur Weiterleitung an Landesfeuerwehrverband
- Vorsitzende von KFV (nach min. 4 Jahren)
- Kreisjugendfeuerwehrwarte (nach min. 4 Jahren)
- Funktionsträger von KFV(nach min. 8 Jahren)

Ehrennadel des LFV „Silber“
Kreisfeuerwehrverband zur Weiterleitung an Landesfeuerwehrverband
- Funktionsträger von KFV (nach min. 4 Jahren)

Ehrennadel des LFV „Bronze“
Kreisfeuerwehrverband zur Weiterleitung an Landesfeuerwehrverband